Winterzeit ist Räum- und Streuzeit. Wir sorgen dafür, dass Ihr Parkplatz, Gehweg, Bürgersteig oder Ihre Zufahrt von Schnee und Eis befreit werden und frei bleiben. Als Streumittel verwenden wir Sand oder Splitt.
Hausbesitzer und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die vor ihren Grundstücken verlaufenden Gehwege mindestens einen Meter breit zu räumen und Splitt, Kies oder Sand zu streuen. Kommt der Hauseigentümer seinen Räumpflichten nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Wenn Personen auf glatten Wegen zu Schaden kommen, kann zudem ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet werden.
Wir helfen Ihnen und übernehmen das „Schnee schieben“. Anmeldungen für die Wintersaison im Bezirk Rudow werden jeweils zwischen April und September angenommen. Rufen Sie uns rechtzeitig an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir machen ein Aufmaß und senden Ihnen dann umgehend ein Angebot zu.
Telefon: 030-663 91 46 E-Mail schreiben
Eine Räumsaison umfasst den Zeitraum vom 1. November eines jeden Jahres bis einschließlich 30. April des Folgejahres.