Ist Ihnen ein Baum im Weg, stören überhängende Äste im Garten oder wünschen Sie eine Ersatzpflanzung nach einer Baumfällung? Dann sind Sie hier richtig. Wir führen für Sie kompetente und fachgerechte Baumarbeiten aus:
Bitte beachten Sie, dass die meisten Baumarbeiten, aufgrund des Vogelschutzgesetzes, nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden dürfen. Es sei denn, es liegt eine Notfällung oder Ausnahmegenehmigung des zuständigen Amtes vor.